Auf der Ratssitzung am 20. Juni 2024 wurde dem Gemeinderat Hollern-Twielenfleth von der Gemeindedirektorin Nele Dehmel mitgeteilt, dass die fehlende Baugenehmigung für den BikePark in Hollern-Twielenfleth vorliege. Der BikePark ist 2018 in Betrieb gegangen und die ausgestellte Baugenehmigung war Ende 2023 abgelaufen. Diese Genehmigung war nur auf 5 Jahre befristet. Die Verwaltung hat daraufhin mit dem Landkreis Stade Kontakt aufgenommen und alle Anforderungen, wie z.B. ein Lärmschutzgutachten / Schallschutzgutachten, für eine weitere Baugenehmigung eingeholt. Durch das Einholen der Gutachten hat der Genehmigungsprozess für Erteilung der Baugenehmigung etwas länger gedauert, jedoch ist diese jetzt nicht mehr für einen Zeitraum befristet und die Gemeinde Hollern-Twielenfleth freut sich, dass der BikePark zeitnah wieder eröffnet werden kann. Der Bauhof hat bereits das Schloss am BikePark entfernt und das Feriendorf Altes Land hat sich bereit erklärt die Fläche zu Mähen, damit die Kinder und Jugendlichen diesen Platz wieder nutzen können.
An dieser Stelle ein großes - DANKE SCHÖN - an die Verwaltung der Samtgemeinde Lühe, dem Feriendorf Altes Land und allen anderen Beteiligten, die diese Wiedereröffnung des BikeParks möglich gemacht haben.